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Förderhinweis

Stand: 10. Juni 2026 · Unverbindliche Orientierung

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ist keine Förderzusage, kein Angebot und keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

  • Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle (Land, Förderbank, Ministerium).
  • Programme, Fördersätze, Mindestsummen und verfügbare Mittel können sich jederzeit ändern oder ausgeschöpft sein.
  • Die Vistello GmbH stellt keine Anträge für Kunden, bewertet keine Einzelfälle und garantiert keine Förderfähigkeit von Vistello Lodge oder einzelnen Leistungspositionen.
  • Vor jeder Investition empfehlen wir die Prüfung durch Steuerberater, Wirtschaftsförderung, IHK/HWK oder eine autorisierte Förderberatung.

1. Zweck dieser Seite

Viele Beherbergungsbetriebe und Vermieter fragen, ob Landesprogramme zur Digitalisierung die Einführung von Betriebssoftware (z. B. PMS/UHMS) unter Umständen unterstützen können. Diese Seite fasst den Recherchestand der Vistello GmbH zum Stichtag zusammen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Verbindlich sind stets die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Antworten der zuständigen Stellen, nicht diese Zusammenstellung.

2. Was wir nicht tun

  • Keine individuelle Förder-Eignungsprüfung
  • Keine Antragstellung oder Antragsvorbereitung im Namen von Kunden
  • Keine Zusage zu Förderhöhen, Fördersätzen oder Bewilligungswahrscheinlichkeiten
  • Keine Darstellung von Förderbeträgen als garantierten Nettopreis unserer Software

3. Hinweis zu Vistello Lodge

Vistello Lodge ist ein cloudbasiertes Abonnement (SaaS) für Beherbergung und Vermietung. Ob Lizenzgebühren, Einführungs- oder Begleitleistungen in einem konkreten Fall förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Programm, der Projektbeschreibung, der Unternehmensform (z. B. KMU-Status, Gewerbesteuerpflicht) und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Kostenloses Onboarding durch die Vistello GmbH ist in der Regel nicht als externe, zuwendungsfähige Leistung anrechenbar. Separat beauftragte Drittleistungen (z. B. Beratung, Migration) können – wenn überhaupt – nur nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinie förderfähig sein.

Der Channel Manager (ChannelRUSH) ist ein externer, separat abgeschlossener Dienst und nicht Bestandteil dieses Hinweises.

4. Einordnung der Bundesländer (Orientierung)

Die Spalte „Einordnung“ beschreibt, ob es zum Stichtag ein landesspezifisches Programm gibt, das unter bestimmten Voraussetzungen auch Software-Einführung betreffen kann. Sie ist keine Bewilligungsaussage für Ihr Unternehmen.

Landesprogramme zur Digitalisierung – Übersicht (Stand 10.06.2026)
Bundesland Programm (Kurzbezeichnung) Art Einordnung* Offizielle Quelle
Baden-Württemberg Digitalisierungsfinanzierung (L-Bank/KfW) Darlehen (ggf. Tilgungszuschuss) Eingeschränkt Land BW
Bayern Digitalbonus.Bayern (Standard / Plus) Zuschuss Prüfenswert digitalbonus.bayern
Berlin Kein allgemeines KMU-Digitalisierungsprogramm — Aktuell nicht Senatsverwaltung
Brandenburg Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) Zuschuss Eingeschränkt ILB Brandenburg
Bremen Digitaler Mittelstand KI Zuschuss Eingeschränkt BAB Bremen
Hamburg Hamburg Digital Check Beratungszuschuss Nur Beratung IFB Hamburg
Hessen DIGI-Zuschuss Zuschuss (Losverfahren) Prüfenswert WIBank Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Digitalisierungsförderung Mittelstand Zuschuss (pausiert) Aktuell nicht LFI MV
Niedersachsen Kein aktives Digitalbonus-Programm — Aktuell nicht NBank
Nordrhein-Westfalen MID (Digitalisierung / Digitale Sicherheit) Zuschuss (Losverfahren) Eingeschränkt NRW.BANK
Rheinland-Pfalz ISB Digitalförderung / DigiBoost Zuschuss Hohe Schwelle ISB RLP
Saarland DigitalInvest KMU Zuschuss Prüfenswert Saarland.de
Sachsen Digitalisierung Zuschuss EFRE Zuschuss Prüfenswert SAB Sachsen
Sachsen-Anhalt IB Digitalisierungsdarlehen Darlehen Nur Kredit IB Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Digitalisierung kleine Unternehmen (DKU) Zuschuss (2 Module) Eingeschränkt WT.SH
Thüringen InnoInvest (Digitalbonus ausgeschöpft) Zuschuss Prüfenswert Aufbaubank Thüringen

* „Prüfenswert“ = es existiert ein Programm, das Software-Einführung unter Umständen abdecken kann. „Eingeschränkt“ = z. B. nur Kredit, nur Beratung, Losverfahren, hohe Mindestinvestition oder besonderer Innovationsgehalt. „Aktuell nicht“ = kein passendes Zuschussprogramm oder Programm pausiert/ausgeschöpft (Stand Stichtag).

5. Bundesweite Programme (Ergänzung)

Diese Programme gelten bundesweit, ersetzen aber keine Landeszuschüsse und sind für Software-Lizenzen oft nur eingeschränkt relevant:

  • BAFA-Förderberatung Unternehmen zur Digitalisierung – fördert Beratungsleistungen, nicht den Softwarekauf. Laufzeit u. a. bis 31.12.2026. bafa.de
  • KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung – zinsgünstiges Darlehen über die Hausbank, kein direkter Zuschuss auf Abo-Lizenzen in Stufe 1. kfw.de

6. Unverbindliches Rechenbeispiel (nur zur Orientierung)

Die folgende Rechnung zeigt keinen Anspruch und keine Förderzusage. Sie verdeutlicht nur, ab welchen Größenordnungen Mindestsummen einzelner Programme theoretisch erreicht werden könnten – wenn die Förderstelle die Ausgaben anerkennt und ein Zuschuss bewilligt.

Bezugsgröße: Standard-Tarif wie im Preisrechner auf der Startseite — 29,90 € pro aktiver Einheit und Monat (Einheiten 1–20, inkl. 19 % MwSt.); ab der 21. Einheit 24,90 € für jede weitere Einheit (die ersten 20 weiterhin zu 29,90 €).

Die Monatssumme in der Tabelle entspricht dem Gesamtpreis im Preisrechner bei der genannten Einheitenanzahl. Für die Orientierung zu Mindestinvestitionen wird daraus die Jahreskosten berechnet: Monatssumme × 12 Monate (einheitliche Laufzeit in allen Beispielen).

Theoretische Mindestschwellen (ohne Bewilligungsgarantie)
Programm (Auswahl) Mindest förderfähige Ausgaben (laut Richtlinie, Orientierung) Beispiel (Monatssumme Rechner × 12 Monate) Hinweis
Bayern Digitalbonus Standard 4.000 € z. B. 12 Einheiten · 358,80 €/Monat (Rechner) · ≈ 4.305,60 € (12 Monate) In Bayern können Lizenzkosten bis max. 18 Monate anrechenbar sein; Antrag vor Vertragsschluss
Hessen DIGI-Zuschuss 4.000 € z. B. 12 Einheiten · 358,80 €/Monat (Rechner) · ≈ 4.305,60 € (12 Monate) Zufallsauswahl; Bewilligung nicht garantiert
Saarland DigitalInvest Basis Richtlinie prüfen z. B. 12 Einheiten · 358,80 €/Monat (Rechner) · ≈ 4.305,60 € (12 Monate) Lizenzlaufzeiten je nach Richtlinie oft begrenzt (z. B. 12 Monate)
Sachsen Digi-Zuschuss EFRE 5.000 € z. B. 14 Einheiten · 418,60 €/Monat (Rechner) · ≈ 5.023,20 € (12 Monate) Bei SaaS ggf. längere Mindestlaufzeit (Richtlinie beachten)
Thüringen InnoInvest 5.000 € z. B. 14 Einheiten · 418,60 €/Monat (Rechner) · ≈ 5.023,20 € (12 Monate) Beherbergung explizit antragsberechtigt; Innovationsbezug prüfen
Schleswig-Holstein DKU Modul 2 10.000 € z. B. 30 Einheiten · 847,00 €/Monat (Rechner) · ≈ 10.164,00 € (12 Monate) Voraussetzung: vorheriges Beratungsmodul oder go-digital-Beratung

Ein theoretischer Zuschuss (z. B. 50 % der anerkannten Kosten) kann nur nach positiver Entscheidung der Förderstelle entstehen. Der auf unserer Website ausgewiesene Monatspreis bleibt unabhängig davon unverändert.

7. Checkliste vor jeder Investition

  1. Aktuelle Förderrichtlinie und Mittelverfügbarkeit bei der offiziellen Förderstelle prüfen
  2. KMU-Status, Betriebsstätte, De-minimis-Beihilfen und Ausschlussgründe klären
  3. Antrag stellen, bevor verbindliche Verträge oder Zahlungen beginnen (bei den meisten Programmen zwingend)
  4. Projektbeschreibung und Kostenaufstellung mit der Förderstelle bzw. Berater abstimmen
  5. Zuwendungsbescheid abwarten – Investition auf eigenes Risiko nur, wenn das Programm dies ausdrücklich erlaubt

8. Haftungsausschluss

Die Vistello GmbH erstellt diese Übersicht nach bestem Wissen auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen zum Stichtag. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben sowie für die Bewilligung von Fördermitteln wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Externe Links führen zu Websites Dritter. Für deren Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Diese Seite begründet kein vertragliches oder vorvertragliches Rechtsverhältnis hinsichtlich Fördermitteln.

9. Kontakt

Fragen zu Vistello Lodge und Preisen: info@vistello-lodge.de · +49 6063 9109070

Fragen zur Förderfähigkeit im Einzelfall richten Sie bitte nicht an die Vistello GmbH, sondern an die zuständige Förderstelle oder Ihre steuerliche/beratende Stelle.

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